Christian Schwab berichtet über seine Forschungen zum Offizialatsregister und den Verfahren des Augsburger Offizialatsgerichts, das auch für Donauwörth zuständig war.
Das Offizialatsregister ist ein handgeschriebenes Buch, in das im Wesentlichen „ausgehende“ Schriftsätze, die der Schreiber des Offizialatsgerichts anfertigte, wortwörtlich oder in verkürzter Form übertragen wurden. Das können, das sei hier nur kurz angerissen, Urteile, prozessrechtliche Vermerke oder ähnliches sein. Wir werfen einen kurzen Blick auf die Art der Prozessführung im 14. Jahrhundert und gelangen dann zu den Streitigkeiten der spätmittelalterlichen Donauwörther. In der Praxis erwiesen sich Eheangelegenheiten als Hauptbetätigungsfeld der Offizialate als Gerichte der unteren Ebene. Die Offizialatsgerichte wurden seit dem 12. Jahrhundert in Frankreich eingerichtet und breiteten sich seit dem 13. Jahrhundert auch auf Deutschland aus. Nach jüngerer Auffassung fand dies statt, weil die Verwissenschaftlichung des Kirchenrechts, der Kanonistik, über kurz oder lang die Einsetzung eines sachkundigen Berufsrichters für das ganze Bistum erforderte.